Vertragsrecht


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Hier begegnen uns die unterschiedlichsten Vertragsinhalte:
Mietverträge, Lieferungsverträge, Gesellschaftsverträge, Erbverträge, Dienstleistungsverträge und vieles mehr.

Ein Vertrag will bestimmte Beziehungen zwischen mindestens zwei Vertragsparteien so regeln, dass der geschlossene Vertrag auch bei später auftretenden Schwierigkeiten seine Geltung behält und Lösungsmöglichkeiten anbietet.

So entscheiden die Vertragsparteien bereits bei Abfassung des Textes über das Schicksal des Vertrages. Ist er gültig? Wird sich die Qualität der Beziehung der Vertragsparteien während der Vertragslaufzeit verändern durch gelungene Reibungslosigkeit der Vertragstreue oder Konfliktträchtigkeit einzelner Bestimmungen?

Auch solche Fragen werden vor der endgültigen Formulierung eines Vertrages gestellt.
Prinzipiell geht es bei der Abfassung des Vertragstextes darum, spätere Diskussionen oder Unklarheiten des Vereinbarten bereits im Vorfeld zu vermeiden.
Gleiches gilt, wenn es bei der Vertragserfüllung zwischen den Parteien „knirscht“. Dann finden sich ebenfalls gangbare Wege.