Beratung


beratung

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Häufig unterschätzt werden die Vorzüge und Wirkungen anwaltlicher Beratungen.

Dabei kann es bei uns allen vorkommen, dass uns irgendetwas beschäftigt, Sorge bereitet und wir – vielleicht in der Hoffnung, alles löse sich von selbst – eine unmissverständliche Bestandsaufnahme aufschieben oder meiden.

Eine erste Beratung ist ein Informationsgespräch und kann sowohl beruhigen als auch über bestehende Risiken aufklären.

Das Ziel einer ersten Beratung besteht in der Orientierung über die Ist-Situation sowie im Aufzeigen von Handlungsmöglichkeiten, gegebenen Optionen und den vorhandenen Aktionsspielraum für den Mandanten.

Die Investition in seine wiederzugewinnende Handlungsfreiheit bedeutet für den Mandanten außer der Klärung seiner rechtlichen Situation auch eine mentale Unterstützung.


Der Mensch ist mitunter ein sehr emotionales Wesen.
Manchmal handelt er irrational.
Und?

Ein Segen der Veschwiegenheitspflicht zeigt sich darin, dass sich der Mandant im geschützten Raum zeigen kann, wie er ist, wie er sich fühlt, welche Sorgen oder Befürchtungen ihn beschäftigen.

Engagiert und fachkompetent bearbeitet Rechtsanwältin Dr. Grundler die rechtlichen Problemfelder von Unternehmen und Privatpersonen.

Eine offene und vertrauensvolle Zusammenarbeit mit dem Mandanten ist unersetzbar.

Der Mandant ist wichtig und ist einbezogen. Das bedeutet zum Beispiel transparente Beratung.
Es gibt keine dummen Fragen, auf Fragen gibt es Antworten.

Gerade wenn unüberschaubar scheinende Situationen eine existentielle Bedrohung darstellen oder mit sich bringen können, ist eine klärende rechtliche Beratung der erste Schritt zur Problemlösung.

 

Man sagt, guter Rat sei teuer. Das stimmt nicht, denn ratlos ist teuer.
Nur ein zufriedener Mandant wird diese Kanzlei besten Gewissens weiterempfehlen.