Verkehrsrecht


Hier bietet die Kanzlei Dr. Grundler eine durch jahrelange Praxis gewachsene Spezialisierung auf die durch schwere Verkehrsunfälle entstandenen Probleme.

Geboten werden die Verteidigung eines Unglücksfahrers, der sich plötzlich mit strafrechtlichen Vorwürfen konfrontiert sieht.

Ebenso werden die Schadensersatzansprüche aus einem Verkehrsunfall, dass heißt Sach- und / oder Personenschäden, durchgesetzt.

Im Rahmen der Interessenvertretung hat sich für den betroffenen Mandanten auch eine der gegebenen Problematik entsprechende Zusammenarbeit mit Sachverständigen als unterstützend erwiesen:

Im Bereich der Unfallrekonstruktion sind technische Sachverständige gefordert.
Bei Beurteilung der unfallbedingten gesundheitlichen Beeinträchtigungen sind medizinische Sachverständige die klärenden Ansprechpartner.

Sowohl im technischen wie auch im medizinischen Bereich kennen wir qualifizierte und erfahrene Fachleute, die wir bei Bedarf zu Rate ziehen.